Textatelier
BLOG vom: 13.03.2011

Unterschiedliche Behandlung internationaler Rechtsbrecher

Autor: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Medienmitteilung vom 07.03.2011: „Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon forderte ein Ende der Angriffe auf Zivilisten in Libyen. Zugleich warnte er die libysche Führung unter Staatschef Muammar al-Gaddafi, jeder, der internationales Recht breche, werde vor Gericht gebracht.“
 
Das ist korrekt. So soll es sein. So muss es sein. Aber ich frage mich nur, warum solches nur für jene Länder gilt, die sich ausserhalb der „internationalen Gemeinschaft“ (wer ist das eigentlich?) befinden. So darf zum Beispiel das Uno-Mitglied Israel ungestraft mutmassliche palästinensische Attentäter in den Autonomiegebieten töten, auch wenn für Völkerrechtsexperten die gezielte Ermordung von Verdächtigen eindeutig rechtswidrig ist. Der Internationale Gerichtshof befand, dass der Bau des Grenzmauer durch Israel in palästinensischen Gebieten völkerrechtswidrig sei. Israel wies das zurück und baute weiter. Nichts ist passiert, als Israel zum Beispiel im Gaza-Krieg (Dezember 2008/Januar 2009) mutwillig und gezielt Zerstörungen anrichtete und auch Sanitäter und Krankenwagen beschoss, die versuchten, Verletzte und Tote zu bergen. Angeblich haben auch Gaddafis Truppen Spitäler bombardiert. Worin liegt der Unterschied?
 
Gerade heute Sonntag, 13.03.2011, hat Israel wieder den Bau Hunderter neuer Wohnungen für jüdische Siedler im besetzten Westjordanland genehmigt und damit alle Friedensbemühungen aufs Neue torpediert. Die internationale Gemeinschaft der Guten schweigt sich darüber aus.
 
Auch die USA dürfen gegen das Völkerrecht verstossen, ganz wie’s beliebt: Barack Obama toleriert Folterverhöre, bestraft CIA-Mitarbeiter nicht, genau wie sein Vorgänger George W. Bush, obschon die USA die Uno-Konvention gegen die Folter unterzeichnet haben. Das Schandlager Guantánamo wird von der Wertgemeinschaft stillschweigend toleriert. Am 09.03.2011 hat Friedensnobelpreisträger Obama seinen vor 2 Jahren abgegebenen Schwur, das Folterlager zu schliessen, wieder gebrochen und Militärprozesse wieder zugelassen, die berüchtigte Guantánamo-Justiz wird somit wiederbelebt und fortgesetzt. Er liess das durch Verteidigungsminister Robert Gates verkünden – da empfand er plötzlich eine ungewohnte Mikrofonscheu. Die Uno-Resolution 43/173 wird nicht angewandt (Grundsatz 6: „Niemand, der irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfen ist, darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“).
 
Sind gezielte Tötungen mit unbemannten, ferngesteuerten Drohnen statthaft? Obama liess den Drohnenkrieg in Pakistan, im Irak, Afghanistan, Jemen und Somalia bedrohlich ausweiten; es ist seine bevorzugte Methode. Niemand weiss, wie viele Zivilisten neben den Terroristen sterben. Spiegel online am 09.03.2011 („Obamas Killerdrohnen: Schattenkrieg des Friedensfürsten“): „Es ist ein Krieg der schnellen Erfolge und der Entscheidungen im Halbdunkel. Ein Krieg, der scheinbar sauber ist und doch auf staatlich angeordneten Mord hinausläuft. Von dem es kaum Bilder gibt, der aber in den kommenden Jahren mit Gewissheit noch weiter eskalieren dürfte.“
 
Und: Darf man ungestraft Krieg aufgrund von verlogenen Vorwänden führen? Das fördert den Terrorismus.
 
Globalisierung: Alle gleich und einige sind viel gleicher. Die US-Hybris und die Vermessenheit ihrer Verbündeten werden stillschweigend toleriert. Wer aufmuckt, wird abgestraft. Können auf dem Boden solch eines schreienden Unrechts, das mit dem Glaubwürdigkeitsverlust verbunden ist, friedliche Zustände entstehen?
 
Nach dem westlichen Verständnis gelten Recht und Gesetz nur für unbotmässige Böse. Die moralische Legitimität, um in feindlichen Regionen für Ordnung zu sorgen, ist unter solchen Voraussetzungen nicht gegeben – auch wenn sie, wie in Libyen, noch so nötig wäre. Aber bitte ohne Flugverbotszone als Auftakt zu einem grösseren Krieg: im ausschliesslichen Interesse des Volks und nicht der Ölbeschaffung.
 
Hinweis auf weitere Blogs zum Thema Globalisierung
 
Literatur zum Thema
Hess, Walter: „Kontrapunkte zur Einheitswelt. Wie man sich vor der Globalisierung retten kann“, (ISBN 3-9523015-0-7), Verlag Textatelier.com, CH-5023 Biberstein 2005.
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